Positionen

GEGENSEITIGE ANERKENNUNG VON ZULASSUNGEN FÜR NACHE

Für die Durchführung privater Nacheichungen (in den Mitgliedstaaten, in denen eine private Nacheichung erlaubt ist) ist eine Zulassung notwendig. In jedem EU-Mitgliedstaat ist eine separate Zulassung erforderlich, obwohl die Anforderungen die gleichen sind. CECIP hätte gern, dass diese Nacheichung-Zulassungen von den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden.

GEGENSEITIGE ANERKENNUNG VON ZULASSUNGEN FÜR NACHE

Für die Durchführung privater Nacheichungen (in den Mitgliedstaaten, in denen eine private Nacheichung erlaubt ist) ist eine Zulassung notwendig. In jedem EU-Mitgliedstaat ist eine separate Zulassung erforderlich, obwohl die Anforderungen die gleichen sind. CECIP hätte gern, dass diese Nacheichung-Zulassungen von den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden.

PRIVATE NACHEICHUNGEN IN DER GANZEN EU ZULASSEN

In vielen EU-Mitgliedstaaten ist es privaten Unternehmen, z. B. Herstellern, gestattet, die regelmäßige Nacheichung von Waagen durchzuführen. Die private Nacheichung bringt den Nutzern und der Gesellschaft Vorteile. Aus diesem Grund fordert CECIP die EU Mitgliedstaaten auf, privaten Unternehmen die regelmäßige Nacheichung von Waagen sowie Nacheichungen nach Reparaturarbeiten zu erlauben.